Amazon FBA & Kleinunternehmerregelung

Warum Du lieber auf die Befreiung verzichten solltest

Wenn du als Amazon-FBA-Händler in Dein Business startest, stellst du dir früher oder später die Frage:
Soll ich die Kleinunternehmerregelung nutzen – oder doch gleich zur Regelbesteuerung wechseln?

Gerade am Anfang wirkt die Kleinunternehmerregelung verlockend: weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuer abführen – klingt gut, oder? In der Praxis ist es aber oft nicht die beste Lösung, vor allem wenn du mit Amazon FBA arbeitest.

In diesem Beitrag zeige ich Dir, warum wir Amazon-Händlern klar empfehlen, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten – und wie Du mit der richtigen steuerlichen Strategie langfristig besser fährst.

Was ist die Kleinunternehmerregelung in Österreich?

Die Kleinunternehmerregelung nach befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, wenn dein Jahresumsatz unter EUR 55.000 (brutto) liegt.
Vorteil: Du musst keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und auch nicht ans Finanzamt abführen.
Aber: Du darfst auch keine Vorsteuer geltend machen – also keine Umsatzsteuer aus deinen eigenen Eingangsrechnungen zurückholen.

Warum die Kleinunternehmerregelung für Amazon FBA ungeeignet ist

Wenn Du mit Amazon FBA arbeitest, werden deine Produkte in der Regel in deutschen Warenlagern gelagert und von dort an deine Kunden versendet. 

Was bedeutet das für Dich?
Du musst Dich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren – und deine Verkäufe dort mit deutscher Umsatzsteuer versteuern.

Damit hast du automatisch eine komplexere steuerliche Situation:

  • In Deutschland musst du Umsatzsteuer abführen, unabhängig vom Kleinunternehmerstatus in Österreich
  • In Österreich darfst du keine Vorsteuer abziehen, wenn du die Befreiung nutzt
  • Deine Buchhaltung wird unnötig kompliziert, weil zwei unterschiedliche Umsatzsteuerregelungen parallel laufen
  • Deine Einkäufe werden um rd 20 % teurer weil du keinen Vorsteuerabzug hast. Beispiel: Du importierst Ware aus China direkt nach Österreich. Die Einfuhrumsatzsteuer, die du an der Grenze bezahlst, kannst du nicht zurückholen, wenn du Kleinunternehmer bist. Das erhöht deine Kosten und schmälert deinen Gewinn – ein echtes Minusgeschäft.
  • Auch sämtliche Gebühren von Amazon (Verkaufsgebühr, Versandgebühr, Lagergebühr) und sämtliche Lizenzen, Beratungen werden mit Umsatzsteuer ausgestellt die du nicht zurückholen kannst.

Unser Tipp: Gleich zur Regelbesteuerung – für mehr Klarheit & bessere Ergebnisse

Aus unserer Sicht ist es für Amazon-Händler wirtschaftlich fast immer sinnvoller, sich gleich für die Regelbesteuerung zu entscheiden.
Dafür reicht ein einfacher Antrag beim Finanzamt.

Vorteile der Regelbesteuerung:

  • Du kannst Vorsteuer abziehen (z. B. aus Software-Abos, Werbung, Lagerkosten, Einfuhrumsatzsteuer)
  • Einheitliches Umsatzsteuer-System für alle Länder
  • Kein Verlust von Geld durch „nicht rückholbare“ Umsatzsteuer
  • Bessere Skalierbarkeit – keine Umsatzgrenze von EUR 55.000
  • Professioneller Auftritt gegenüber Geschäftspartnern

Und: Wenn du Amazon FBA ernsthaft betreibst, ist dein Ziel sowieso, mehr als EUR 55.000 Umsatz im Jahr zu machen. Warum also mit künstlichen Grenzen arbeiten?