Als Unternehmer:in möchtest du natürlich möglichst profitabel arbeiten – klar! Doch viele vergessen dabei: Ein hoher Umsatz bedeutet nicht automatisch einen hohen Gewinn. Gerade deshalb ist es wichtig, betriebliche Ausgaben korrekt zu erfassen und steuerlich geltend zu machen. In diesem Artikel zeigen wir, welche Betriebsausgaben Unternehmer typischerweise absetzen können, worauf du achten solltest – und wie du steuerlich das Maximum für Dein Unternehmen herausholst.
Was sind Betriebsausgaben eigentlich?
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch Dein Unternehmen veranlasst sind. Das bedeutet: Alles, was du aus geschäftlichen Gründen bezahlst, kannst du grundsätzlich steuerlich absetzen – sofern die Ausgaben betrieblich notwendig sind und ordentlich dokumentiert werden.
Typische Betriebsausgaben für Unternehmer
Hier eine Übersicht über häufige Ausgaben, die in vielen Branchen – vom Handwerksbetrieb bis zur Gastronomie oder dem Dienstleistungsunternehmen – steuerlich absetzbar sind:
- Wareneinkauf & Materialkosten: Rohstoffe, Handelswaren, Werkzeuge, Verbrauchsmaterial
- Miete & Betriebskosten: Geschäftslokal, Werkstatt, Büro, Lager, Strom, Heizung
- Fahrzeugkosten: Firmenauto, Treibstoff, Reparaturen, Leasingraten
- Software & digitale Tools: Buchhaltungsprogramme, Terminsoftware, Kassensysteme, Branchenlösungen
- Marketing & Werbung: Website, Social Media Werbung, Flyer, Google Ads, Werbeschilder
- Beratung & Dienstleistungen: Steuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung
- Büro- & Arbeitsmittel: Laptop, Handy, Drucker, Internetkosten, Büromaterial
- Reise- & Fortbildungskosten: Seminare, Schulungen, Fachmessen, Hotel- und Fahrtkosten
- Versicherungen & Beiträge: Betriebshaftpflicht, Kammerumlagen, Pflichtversicherungen
- Personalkosten: Löhne, Gehälter, Dienstgeberabgaben, Arbeitskleidung, freiwillige Sozialaufwendungen wie Essen und Getränke am Arbeitsplatz, Betriebsausflüge, Weihnachtsgeschenke,..
Wichtig: Rechnungen und Belege sollten immer sorgfältig aufbewahrt werden – idealerweise digital und gut organisiert.
Vorweggenommene Betriebsausgaben – schon vor dem Start absetzbar
Viele Unternehmer investieren bereits Geld, bevor der eigentliche Betrieb startet. Auch solche sogenannten „vorweggenommenen Betriebsausgaben“ können steuerlich abzugsfähig sein, wenn sie eindeutig mit der späteren unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen.
Beispiele dafür:
- Gründungsberatung
- Schulungen oder Fachkurse
- Anschaffung von Arbeitsmitteln
- Software-Abos
- Erstellung einer Website oder eines Logos
- Reisekosten zu Lieferanten, Messen oder Besichtigungen
Gerade in der Startphase lohnt es sich, von Anfang an eine saubere Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben zu führen. So vermeidest Du spätere Probleme und nutzt steuerliche Möglichkeiten optimal aus. Konaktiere uns, wir helfen dir gerne!