Das Ergebnis: Ein 25-minütiges Video, das ich jedem ans Herz lege, der gerade den Schritt in die Selbstständigkeit wagt.
Du hast eine Geschäftsidee, erste Kund:innen oder vielleicht schon den Mut gefasst, dich selbstständig zu machen. Genau dann tauchen plötzlich Fragen auf, die am Anfang niemand so richtig liebt: Welche Rechtsform brauche ich? Muss ich Umsatzsteuer verrechnen? Was passiert mit der SVS? Wie viel Geld muss ich für Steuern zurücklegen? Und was darf ich eigentlich absetzen?
Genau darum geht es in unserem Video: Ein Jungunternehmer stellt die Fragen, die Gründer:innen wirklich beschäftigen – direkt, ehrlich und ohne Steuerlatein. Wir beantworten sie praktisch aus Sicht der Steuerberatung und zeigen, worauf du beim Start in die Selbstständigkeit achten solltest.
Unser Zugang: Gründen darf mutig sein. Aber bei Steuern, Sozialversicherung und Buchhaltung brauchst du von Anfang an Klarheit. Denn viele Probleme entstehen nicht, weil Gründer:innen zu wenig arbeiten, sondern weil sie ihre Abgaben, Rücklagen und Pflichten zu spät einplanen.
Hier das Video
Einzelunternehmen oder GmbH: Welche Rechtsform passt zum Start?
Eine der ersten Fragen bei der Gründung lautet: Soll ich als Einzelunternehmer starten oder gleich eine GmbH gründen? Für viele Jungunternehmer ist das Einzelunternehmen der einfachste Einstieg. Es ist schnell gegründet, verursacht weniger laufende Verwaltung und passt besonders gut, wenn du zuerst testen möchtest, ob dein Geschäftsmodell funktioniert.
Eine GmbH kann sinnvoll sein, wenn dein Geschäft mit höherem Risiko verbunden ist, wenn mehrere Personen beteiligt sind, wenn größere Investitionen geplant sind oder wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen. Gleichzeitig ist eine GmbH mit höheren Gründungs- und laufenden Kosten, strengeren Buchhaltungspflichten und mehr Formalitäten verbunden.
Einzelunternehmen: einfacher Start, weniger laufende Kosten, flexibel und gut für viele Gründer:innen geeignet. Du haftest grundsätzlich persönlich, und der Gewinn wird bei dir mit Einkommensteuer besteuert.
GmbH: sinnvoll bei größerem Risiko, mehreren Beteiligten oder wenn Gewinne im Unternehmen bleiben sollen. Höhere Kosten, mehr Formalitäten und meist doppelte Buchhaltung.
Für viele Gründer:innen ist der praktische Weg: einfach starten, sauber aufbauen und später prüfen, ob eine Umgründung sinnvoll ist. Wichtig ist nicht, die komplizierteste Struktur zu wählen, sondern die passende Struktur für dein aktuelles Geschäftsmodell.
Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuer ja oder nein?
Die Kleinunternehmerregelung ist eines der wichtigsten Themen für Jungunternehmer in Österreich. Kleinunternehmer sind Unternehmer:innen, deren Umsätze bis zu einer bestimmten Grenze von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet: Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst diese Umsatzsteuer auch nicht an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug darfst du aber aus deinen Ausgaben keine Vorsteuer abziehen.
Seit 2025 gilt für die Kleinunternehmerregelung eine Umsatzgrenze von 55.000 Euro. Diese Grenze darf weder im laufenden noch im vorherigen Kalenderjahr überschritten werden; es sich dabei um eine Brutto-Grenze.
Wann ist die Kleinunternehmerregelung angenehm? Wenn du vor allem Privatkund:innen hast und wenig Investitionen tätigst, kann sie deine Rechnungen einfacher machen.
Wann kann sie nachteilig sein? Wenn du hohe Anfangsinvestitionen hast, weil du dann keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen zurückholen kannst.
Kann ich freiwillig Umsatzsteuer verrechnen? Ja, ein Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung kann sinnvoll sein, muss aber gut überlegt werden.
Gerade bei Gründer:innen mit Laptop, Kamera, Maschinen, Büroausstattung oder Software kann es sich lohnen, die Kleinunternehmerregelung nicht automatisch als beste Lösung zu sehen. Wenn du hohe Ausgaben mit Umsatzsteuer hast, kann der Vorsteuerabzug ein echter Vorteil sein.
SVS: Warum die Sozialversicherung viele Gründer überrascht
Viele Jungunternehmer denken am Anfang zuerst an Einkommensteuer und Umsatzsteuer. In der Praxis ist aber oft die SVS einer der größten und unangenehmsten Kostenblöcke, wenn sie nicht eingeplant wird. Als Selbstständige:r bist du grundsätzlich über die Sozialversicherung der Selbständigen abgesichert, etwa für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.
Für bestimmte Kleinunternehmer:innen kann eine Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung möglich sein. Die SVS erklärt, dass gewerbliche Einzelunternehmer:innen oder bestimmte freiberuflich selbstständig Erwerbstätige bei Tätigkeit in geringem Ausmaß eine Ausnahme beantragen können. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bleibt dabei aufrecht.
Mindestbeiträge: Am Anfang wirken die Beiträge oft überschaubar, weil sie vorläufig berechnet werden.
Nachbemessung: Wenn später dein tatsächlicher Gewinn feststeht, kann es zu Nachzahlungen kommen.
Kleinunternehmer-Ausnahme: Sie kann möglich sein, wenn Grenzen und Voraussetzungen erfüllt sind, muss aber beantragt werden.
Rücklagen: Ohne Rücklagen kann die SVS später zur Liquiditätsfalle werden.
Kleinunternehmer-Grenzen 2026: Einkommensgrenze von 6.613,20 Euro und eine Umsatzgrenze von 55.000 Euro. Wichtig ist: Diese Ausnahme passiert nicht automatisch. Sie muss beantragt werden, und die SVS prüft nachträglich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren.
Einkommensteuer: Entscheidend ist dein Gewinn, nicht dein Umsatz
Ein häufiger Denkfehler beim Start: Viele schauen nur auf den Umsatz. Steuerlich entscheidend ist aber dein Gewinn. Vereinfacht gesagt: Einnahmen minus Betriebsausgaben ergeben den Gewinn. Dieser Gewinn ist die Grundlage dafür, wie viel Einkommensteuer anfällt.
Das Unternehmensserviceportal erklärt, dass das steuerpflichtige Einkommen die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist. Für 2026 werden Einkommensteile bis 13.539 Euro mit 0 Prozent besteuert; danach greifen progressive Tarifstufen.
Umsatz: Alles, was du deinen Kund:innen verrechnest.
Betriebsausgaben: Kosten, die betrieblich veranlasst sind und deinen Gewinn mindern können.
Gewinn: Umsatz minus Betriebsausgaben; darauf kommt es steuerlich an.
Einkommensteuer: Wird nach Tarif berechnet und steigt mit der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens.
Gerade am Anfang ist es deshalb wichtig, nicht jeden Zahlungseingang als frei verfügbares Geld zu sehen. Ein Teil davon gehört gedanklich schon deinen künftigen Abgaben.
Betriebsausgaben: Was du absetzen kannst
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch dein Unternehmen veranlasst sind. Sie senken deinen Gewinn und damit grundsätzlich auch deine steuerliche Bemessungsgrundlage. Typische Beispiele sind Arbeitsmittel, Software, Büromaterial, Fachliteratur, Reisekosten, Marketingkosten oder beruflich genutzte Geräte.
Wichtig ist nicht nur, dass du eine Ausgabe hattest, sondern auch, dass du sie nachweisen kannst. Ohne Beleg wird es schwierig. Deshalb solltest du von Anfang an eine einfache, aber konsequente Belegorganisation haben.
Laptop, Smartphone, Kamera: Arbeitsmittel für Dienstleister, Kreative und Onlinebusinesses. Private Mitnutzung sollte sauber beurteilt werden.
Software und Tools: Buchhaltung, Design, Projektmanagement, Cloud, KI-Tools. Abos regelmäßig prüfen und Rechnungen speichern.
Marketing: Website, Fotos, Anzeigen, Social Media, Branding. Besonders beim Start oft entscheidend für Sichtbarkeit.
Büro und Arbeitszimmer: Arbeitsplatz, Coworking, Homeoffice. Die steuerliche Anerkennung hängt stark vom konkreten Fall ab.
Weiterbildung: Kurse, Fachliteratur, Seminare. Der Zusammenhang mit deiner Tätigkeit sollte nachvollziehbar sein.
Die wichtigste Regel für Gründer:innen lautet: Sammle Belege sofort und nicht erst am Jahresende. Wer im Nachhinein Belege sucht, verliert Zeit, Überblick und oft auch steuerliche Möglichkeiten.
Steuervorauszahlungen: Die häufige Falle im zweiten oder dritten Jahr
Eines der wichtigsten Themen im Video ist die Liquiditätsfalle durch Nachzahlungen und Vorauszahlungen. Am Anfang zahlen viele Gründer:innen nur niedrige Beträge, weil die tatsächlichen Gewinne noch nicht bekannt sind. Sobald aber der erste Einkommensteuerbescheid kommt, kann es unangenehm werden: Dann kann nicht nur eine Nachzahlung für das vergangene Jahr fällig werden, sondern gleichzeitig werden auch Vorauszahlungen für das laufende Jahr festgesetzt.
Das fühlt sich für viele an, als müsste man doppelt zahlen. Genau deshalb ist es gefährlich, den Kontostand als echten Gewinn zu betrachten.
Praxisregel: Lege von Anfang an regelmäßig Geld für Einkommensteuer und SVS zur Seite. Je nach Gewinnsituation können als grobe Orientierung 40 bis 50 Prozent ein sinnvoller Sicherheitsrahmen sein. Die konkrete Höhe hängt aber immer von deinem Fall ab.
Buchhaltung und FinanzOnline: Ordnung spart Geld und Nerven
Eine saubere Buchhaltung ist nicht nur etwas für große Unternehmen. Gerade Jungunternehmer profitieren davon, wenn sie von Anfang an Struktur schaffen. Dazu gehört ein eigenes Geschäftskonto, eine laufende Belegablage und ein regelmäßiger Blick auf die wichtigsten Zahlen.
Einkommensteuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline einzubringen. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist insbesondere die Beilage E 1a relevant, weil dort Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben standardisiert erfasst werden.
Geschäftskonto: Trenne private und betriebliche Zahlungen konsequent.
Belegablage: Speichere Rechnungen sofort digital und nachvollziehbar.
FinanzOnline: Behalte Bescheide, Vorauszahlungen und Abgaben im Blick.
Monatscheck: Prüfe regelmäßig Umsatz, Ausgaben, Gewinn und Rücklagen.
Der größte Vorteil einer guten Buchhaltung ist nicht nur die Steuerersparnis. Der größte Vorteil ist Klarheit. Du weißt früher, ob dein Geschäft funktioniert, ob deine Preise passen und ob du dir Investitionen leisten kannst.
Die häufigsten Fehler von Jungunternehmern
Viele Gründer:innen machen nicht deshalb Fehler, weil sie unprofessionell sind. Sie machen Fehler, weil sie sich zu spät mit den finanziellen Spielregeln der Selbstständigkeit beschäftigen. Die gute Nachricht: Die meisten Fehler lassen sich vermeiden, wenn du sie früh kennst.
Keine Rücklagen bilden: Steuer- und SVS-Nachzahlungen treffen dich unvorbereitet. Von jedem Zahlungseingang einen Teil auf ein Rücklagenkonto legen.
Privat und betrieblich vermischen: Buchhaltung wird unübersichtlich und fehleranfällig. Eigenes Geschäftskonto nutzen.
Belege nicht sammeln: Betriebsausgaben können nicht sauber nachgewiesen werden. Belege direkt digital ablegen.
Kleinunternehmerregelung nicht prüfen: Du verzichtest möglicherweise auf Vorsteuer oder verrechnest falsch. Vor dem Start Umsatz, Kundengruppe und Investitionen ansehen.
Zu spät Beratung holen: Falsche Entscheidungen am Anfang können später teuer werden. Vor oder kurz nach der Gründung steuerliche Struktur klären.
FAQ: Häufige Steuerfragen von Gründern
Ab wann muss ich als Selbstständiger Einkommensteuer zahlen?
Einkommensteuer hängt nicht vom Umsatz, sondern vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Für 2026 werden Einkommensteile bis 13.539 Euro mit 0 Prozent besteuert; darüber gelten progressive Tarifstufen.
Ist die Kleinunternehmerregelung für Gründer immer sinnvoll?
Nein. Sie kann sinnvoll sein, wenn du vor allem Privatkund:innen hast und wenig investierst. Wenn du aber hohe Anfangsinvestitionen hast oder hauptsächlich mit Unternehmen arbeitest, kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung wegen des Vorsteuerabzugs interessant sein.
Muss ich mich bei der SVS anmelden?
Wenn du selbstständig tätig bist, solltest du das Thema SVS unbedingt früh prüfen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kleinunternehmer-Ausnahme möglich sein, sie muss aber beantragt werden und wird nachträglich kontrolliert.
Wie viel sollte ich für Steuern und SVS zurücklegen?
Eine allgemeine Faustregel kann bei etwa 40 bis 50 Prozent liegen, abhängig von Gewinn, Sozialversicherung, Einkommensteuer und deiner persönlichen Situation. Wichtig ist, regelmäßig Rücklagen zu bilden und nicht erst auf den Bescheid zu warten.
Brauche ich als Jungunternehmer sofort eine Steuerberatung?
Du musst nicht jede Aufgabe auslagern. Aber gerade bei Rechtsform, Kleinunternehmerregelung, SVS, Rücklagen und der ersten Einkommensteuererklärung lohnt sich eine professionelle Einschätzung. Viele Fehler entstehen am Anfang und werden später teuer.
Fazit: Gründen ist mutig – aber bitte mit Zahlenklarheit
Wenn du gründest, brauchst du nicht sofort jedes Detail des Steuerrechts zu kennen. Aber du solltest die wichtigsten Grundregeln verstehen: Welche Rechtsform passt? Wie wirkt die Kleinunternehmerregelung? Was passiert mit der SVS? Wie entsteht Einkommensteuer? Welche Ausgaben kannst du absetzen? Und wie viel Geld solltest du zurücklegen?
Unser Rat ist einfach: Starte nicht blind. Starte mit Klarheit. Wenn du deine Zahlen verstehst, kannst du bessere Preise kalkulieren, sicherer investieren und ruhiger wachsen.
Wir unterstützen dich gerne dabei, dein Unternehmen steuerlich sauber aufzustellen – von der ersten Gründungsfrage bis zur laufenden Buchhaltung und Steuererklärung.
Wenn du gerade gründest oder dein junges Unternehmen steuerlich besser organisieren möchtest, vereinbare gerne ein Erstgespräch mit uns.